Nutzungsbedingungen
- Die vorliegenden Bedingungen sind auf alle Besucher der Website von NPS Trading B.V. („RonoBoost“) sowie auf alle Informationen, Nachrichten und Dienste anwendbar, die auf oder über die Website von RonoBoost zur Verfügung gestellt werden.
- Der Inhalt dieser Website dient dazu, allgemeine Informationen über RonoBoost zu erteilen. Die Informationen sind weder als Empfehlung noch als Angebot zu betrachten. Die Informationen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt.
- Aus der Nutzung dieser Website können keine Rechte abgeleitet werden. Die Informationen auf dieser Website entsprechen möglicherweise nicht dem aktuellen Sachstand. RonoBoost haftet nicht für Schäden irgendeiner Art, die die Folge irgendeiner Ungenauigkeit oder Unzulänglichkeit, gleich welcher Art, auf dieser Website sind.
- Die Nutzung des Internet ist mit Risiken verbunden. Informationen, die über die Website von RonoBoost an RonoBoost übermittelt werden, sind nicht gesichert. RonoBoost übernimmt keinerlei Haftung für Schäden infolge der Nutzung von E-Mail und der Website.
- Auf diese Nutzungsbedingungen ist das niederländische Recht anwendbar. Für jegliche Streitigkeit bezüglich der Website von RonoBoost ist ausschließlich das Gericht (Rechtbank) Den Haag [Niederlande] zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote und Vereinbarungen zwischen der NPS Trading B.V. und dem Kunden. RonoBoost ist ein Handelsname der NPS Trading B.V. (im Folgenden: „RonoBoost“), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, mit Sitz in die Niederlande an der Adresse: Wollebrandlaan 1, 2675 KX Honselersdijk, welche Gesellschaft im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 6878.2632 eingetragen ist. RonoBoost ist zudem markenrechtlich geschützt.
- Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich auch natürliche oder juristische Personen berufen, die von RonoBoost bei der Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden eingeschaltet werden. Diese Personen werden keine Partei beim Vertrag mit dem Kunden, auch nicht, nachdem sie eine für sie erstelle Bedingung akzeptiert haben.
- RonoBoost ist eine Saatgutbehandlung zur Verbesserung des Geschmacks, der Qualität und der Produktion diverser Gewächse zielt. Der Geschmack, die Qualität und die Produktion von Gewächsen hängen neben einer Saatgutbehandlung durch RonoBoost von einer Vielzahl von Faktoren ab (wie klimatische Bedingungen, zuchttechnische Behandlungen und Management von Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall), auf die RonoBoost keinen Einfluss hat. RonoBoost verspricht nicht, dass das gewünschte Ergebnis mit der RonoBoost Saatgutbehandlung tatsächlich erreicht werden kann. Alle Bezeichnungen, Beschreibungen, erwarteten Endergebnisse und (Zucht)Ratschläge von RonoBoost sind unverbindlich und binden RonoBoost nicht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu bestimmen, ob eine Saatgutbehandlung von RonoBoost für die beabsichtigte Zucht geeignet ist.
- Angebote und Preisangaben von RonoBoost sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung seitens RonoBoost zustande. Das Recht auf (vollständige oder partielle) Auflösung ist ausgeschlossen.
- RonoBoost erfüllt den Vertrag ausschließlich für den Kunden. Dritte können aus dem Vertrag zwischen RonoBoost und dem Kunden keine Rechte herleiten. Der Kunde stellt RonoBoost von allen Forderungen Dritter frei, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag zwischen RonoBoost und dem Kunden zusammenhängen oder sich aus dem Vertrag ergeben.
- Die Saatgutbehandlung kann von RonoBoost oder vom Kunden selbst durchgeführt werden:
- Sofern RonoBoost die Saatgutbehandlung übernimmt, wird das Saatgut von RonoBoost beim Kunden (bzw. dessen Pflanzenzüchter) abgeholt und nach der Saatgutbehandlung dorthin zurückgebracht. Der Kunde ist verpflichtet, das Saatgut innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Rücksendung auf sichtbare Mängel und Eignung für die beabsichtigte Zucht zu untersuchen. Eventuelle Beschwerden müssen RonoBoost unverzüglich schriftlich kenntlich gemacht werden, unter Androhung der Verwirkung der betreffenden Rechtsforderungen.
- Wenn der Kunde sich um die Saatgutbehandlung kümmert, stellt RonoBoost dem Kunden RonoBoost Germination Water und ein Handbuch zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, das Saatgut innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Saatgutbehandlung auf sichtbare Mängel und Eignung für die beabsichtigte Zucht zu untersuchen. Eventuelle Beschwerden müssen RonoBoost unverzüglich schriftlich kenntlich gemacht werden, unter Androhung der Verwirkung der betreffenden Rechtsforderungen.
- Wenn der Kunde das Saatgut nach Abschluss der Saatgutbehandlung weiter bearbeitet, behandelt oder aussät, wird zwischen den Parteien als feststehend gelten, dass RonoBoost den Vertrag adäquat und vertragsgemäß erfüllt hat. Die Erbringung von Gegenbeweisen durch den Kunden ist von dem Zeitpunkt an ausgeschlossen.
- Das Eigentum und das Risiko des Verlustes, der Beschädigung und des Verlorengehens des Saatguts liegen jederzeit beim Kunden, auch während der Zeit, in der das Saatgut transportiert oder von RonoBoost aufbewahrt wird. Im Zusammenhang hiermit sowie im Zusammenhang mit der Haftungsbeschränkung durch RonoBoost wird der Kunde sich hinreichend gegen das Risiko von Schäden (einschließlich Folgeschäden) im Zusammenhang mit Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Saatguts, des Verpackungsmaterials oder der Etiketten (unter anderem infolge Krankheit, Ansteckung, Wasserschäden, Diebstahl, Sabotage, Feuer, Sturm) während des Empfangs, der Lagerung, der Bearbeitung und / oder des Versands an oder durch RonoBoost versichern, wobei Regress auf RonoBoost ausgeschlossen sein wird.
- Unter höherer Gewalt von RonoBoost sind auf jeden Fall Streiks, Feuer, Nichtfunktionieren (oder nicht ordnungsgemäßes Funktionieren) der IKT-Infrastruktur, die Nichterfüllung durch von RonoBoost eingeschaltete natürliche und juristische Personen zu verstehen. Wenn die höhere Gewalt länger als vier Wochen anhält, ist RonoBoost berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Der Kunde hat Rechnungen von RonoBoost innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Dies ist eine Fälligkeitsfrist. Der Kunde darf nichts vom Rechnungsbetrag n Abzug bringen oder mit dem Rechnungsbetrag verrechnen, ebenso darf der Kunde die Zahlung nicht aussetzen. RonoBoost kann eine Vorauszahlung verlangen und die Erfüllung in Erwartung der Zahlung aussetzen.
- Der Kunde ist von Rechts wegen im Verzug, wenn die Rechnung von RonoBoost nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wurde, ohne dass es einer näheren Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Kunde in Verzug, dann gehen die Inkassokosten, die RonoBoost zur Einziehung der gesamten Forderung anfallen, zu Lasten des Kunden. Der Kunde schuldet darüber hinaus gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die im Geschäftsverkehr üblichen gesetzlichen Zinsen über den Rechnungsbetrag und die Inkassokosten.
- Die Rezepturen und Techniken der RonoBoost-Saatgutbehandlung sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des [niederländischen] Gesetzes über Geschäftsgeheimnisse. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen über Rezepturen und Techniken von RonoBoost geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke und/oder Reverse Engineering zu verwenden und wird seinen Angestellten und von ihm beauftragten Dritten eine gleichlautende Verpflichtung auferlegen, andernfalls haftet der Kunde gegenüber RonoBoost.
- Die Haftung von RonoBoost ist auf die Höhe des Nettorechnungswertes des (ersten) Vertrags begrenzt, aus dem der Schaden sich ergibt. Die Haftung von RonoBoost für Folgeschäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, von Betriebsschäden oder anderer besonderer, einzelner oder indirekter Schäden welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Auf diese Bestimmung ist keine Berufung möglich, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Personen vorliegt, die mit der Geschäftsführung von RonoBoost beauftragt sind. Ronoboost haftet nicht für Schäden, die von natürlichen oder juristischen Personen verursacht wurden, die von ihr zur Erfüllung des Vertrages eingeschaltet wurden.
- Alle Rechtsforderungen des Kunden gegen RonoBoost verjähren ein Jahr, nachdem der Kunde von der Grundlage der Rechtsforderung Kenntnis erlangt hat oder nach billigem Ermessen hätte erlangen können.
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen RonoBoost und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung.
- Alle Streitigkeiten, die anlässlich des Vertrags oder auch weiterer Vereinbarungen, die sich daraus ergeben könnten, entstehen können, werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Institutes für Schiedsgerichtbarkeit in Rotterdam geschlichtet. Das Schiedsgericht wird aus einem Schiedsrichter bestehen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Den Haag. Das Verfahren wird in niederländischer Sprache geführt.
- Nur RonoBoost ist befugt, in Abweichung vom vorstehenden Absatz, eine Streitigkeit dem ordentlichen Gericht in Den Haag oder einem anderen ordentlichen Gericht vorzulegen, das zuständig wäre, wenn keine Schiedsvereinbarung oder auch keine Gerichtsstandswahl zustande gekommen sein sollte.
- Wenn festgestellt werden sollte, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar ist, und die Bestimmung für nichtig erklärt wird, wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die möglichst umfassend dem ursprünglichen Zweck und Inhalt der Bestimmungentspricht. Die Nichtigkeit oder Nichtigerklärung einer der Bestimmungen lässt die sonstigen Vereinbarungen der Parteien unberührt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und in andere Sprachen übersetzt. Im Falle eines Streites über den Inhalt oder den Zweck einer Übersetzung wird der niederländische Text ausschlaggebend sein.